Bürgschaften sind Garantien, die von einem Versicherungsunternehmen im Namen eines Unternehmens zugunsten eines Begünstigten ausgegeben werden. Sie werden verwendet, um den Abschluss eines Projekts oder die Bereitstellung einer Ware oder Dienstleistung zu garantieren.
Die häufigsten Begünstigten von Bürgschaften sind staatliche Behörden, beispielsweise für ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Straßenbauprojekt. Zu diesen Behörden zählen auch Steuer- und Zollbehörden, Gerichte und Umweltbehörden.
Im privaten Sektor ist der Begünstigte die Partei, die als Auftraggeber, Projekteigentümer oder Käufer von Bauprojekten oder hergestellten Produkten fungiert.
Bürgschaften können auch als (zulässige) Zahlungsgarantie eingesetzt werden und dienen dabei entweder der Erfüllung von staatlichen Vorgaben oder von wirtschaftlichen/vertraglichen Anforderungen.
Bürgschaften zur Erfüllung staatlicher Vorgaben umfassen:
- Bürgschaften, die seitens von Behörden im Zusammenhang mit einem Bauprojekt, d. h. Straßen-, Flughafen-, Hafen- oder Eisenbahnbauprojekt, verlangt werden
- Bürgschaften, die von Importeuren zu Gunsten einer Zollbehörde zur Garantie von Steuerzahlungen zu stellen sind
- Bürgschaften, die zur sachgerechten Pflege öffentlicher Flächen bei der Gewinnung oder dem Abbau natürlicher Ressourcen verlangt werden
- Zahlungsbürgschaften bei Rechtsstreitigkeiten mit einer Behörde über eine Steuerveranlagung
- Prozessbürgschaften beim Einlegen von Rechtsmitteln gegen Bußgelder, Strafen oder Schadensersatz, die sich aus Rechtsstreitigkeiten aufgrund unlauteren Wettbewerbs ergeben
Bürgschaften werden auch jenseits staatlicher Vorgaben als Vertrags- oder Zahlungssicherheit zur Absicherung von vertraglichen oder Zahlungsverpflichtungen ausgegeben. Die Bürgschaft ist eine Garantie durch Dritte.